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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit 2009 einheitlich geregelt. Der mind. Beitragssatz beträgt zurzeit mind. 14,9 % vom beitragspflichtigen Einkommen. Dieses Geld geht aber nicht zu den Kassen, sondern kommt in einen Gesundheitsfonds, der extra dafür geschaffen wurde. Da alle Krankenversicherer dieselben Beiträge bekommen, sind sie damit auf gleichem Niveau. Trotzdem können kleine Unterschiede vorkommen und sogar einen monatlichen Zusatzbeitrag verlangen. Das sind nur einige der Unterschiede, die es zwischen den Anbietern gibt.

Wer ist gesetzlich verpflichtet?

Solange Sie als Arbeitnehmer weniger als 57.600 Euro (brutto) im Jahr verdienen (Stand 2017), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Studenten, Beamten, Freiberuflern und Selbständigen stehen allerdings sowohl eine gesetzliche Krankenkasse als auch die private Krankenversicherung (PKV) offen.

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