Schutz- und Hygienekonzept
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unsere Maßnahmen
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
Büroräume sind im Regelfall nur von einem Mitarbeiter besetzt, bei Doppeltbesetzung werden die 1,5 m eingehalten.
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Unsere Mitarbeiter haben je zwei Mund-Nase-Bedeckungen erhalten. Für unsere Kunden liegen Masken am Empfang bereit.
3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Glauben wir Symptome einer Corona-Infektion bei einem Mitarbeiter/Kunden vor Ort festzustellen, fordern wir die Person zum Verlassen des Büros und zur Abklärung durch den Hausarzt auf.
4. Handhygiene
Desinfektionsmittel stehen am Eingang und auf den Toiletten bereit, genau wie Papierhandtücher. Unsere Mitarbeiter sind unterwiesen sich regelmäßig die Hände zu waschen und Kontakt durch Händeschütteln zu unterlassen.
5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
Besprechungen finden soweit möglich und sinnvoll per Videokonferenz statt, persönliche Besprechungen mit Kunden nur mit Einverständnis des Kunden und des jeweiligen Mitarbeiters. Bei Besprechungen zwischen Kollegen wird der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten bzw. die Kollegen tragen ihre zur Verfügung gestellte Maske. MKR Mainz ist digital hervorragend aufgestellt und wir bitten die entsprechenden Möglichkeiten zu nutzen. Selbstverständlich können auch Systeme von Kunden wie z.B. Skype, Teams genutzt werden.
6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
Alle Kollegen haben die technische Möglichkeit ihre Arbeit aus dem Homeoffice zu erledigen. Zur Abstimmung von Aufgaben und Projekten werden (täglich) um 9 Uhr Videokonferenzen durchgeführt. Spricht nichts gegen ein Arbeiten im Büro (siehe auch Punkt 1), wird dies präferiert.
7. Dienstreisen und Meetings
Meetings finden im großen Besprechungsraum statt, wo 1,50 m Abstand gewährleistet sind. Kundenbesuche finden nur auf ausdrückliche Zustimmung des Kunden und auf Wunsch des jeweiligen Mitarbeiters statt. Die vorgeschriebenen Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln werden dabei befolgt.
8. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
Die Arbeitszeit wurde durch Corona weiter flexibilisiert, um die persönlichen Aspekte zu berücksichtigen. Werden während der Pausen die Sozialräume genutzt, sind die allgemeinen Schutz- und Hygienevorschriften zu beachten.
9. Zutritt betriebsfremder Personen
Betriebsfremde Personen haben nur Zutritt zum Eingangsbereich, wo Masken und Desinfektionsmittel bereitstehen. Betreten Kunden zu vereinbarten Terminen die Agenturräume, werden sie am Eingang auf die Hygienevorschriften hingewiesen. Sie werden zum Händewaschen aufgefordert. Besprechungen finden ausschließlich im großen Besprechungsraum unter Einhaltung der aktuellen Schutz- und Hygienevorschriften statt.
Die Anwesenheit betriebsfremder Personen ist zu dokumentieren – siehe Formular: Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Zuge der Corona-Pandemie.
10. Sanitärräume und Pausenräume
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, im Pausenbereich einen Abstand von 1,5 Metern zu halten. Möchten mehr als zwei Mitarbeiter zusammen essen, sind sie dazu angewiesen dies im Besprechungsraum zu tun, wo der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
11. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
Die Mitarbeiter haben das Schutz- und Hygienekonzept erhalten und gegengezeichnet. Aktuelle Veränderungen werden von der Hygieneschutzbeauftragten in den morgendlichen Videomeetings oder per Mail kommuniziert.
12. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
Lebensmittel, die im gemeinsamen Agenturkühlschrank aufbewahrt werden, sind zwingend verpackt aufzubewahren.
Das Geschirr wird bei mindestens 60 Grad gespült.
13. Regelmäßiges Lüften
Geschlossen Räume müssen mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet werden.